Incoterms 2010

Die Incoterms (International Commercial Terms / Internationale Handelsklauseln) regeln bei Handelsverträgen den Kosten- und Haftungsübergang. Erstellt werden sie von der ICC (International Chamber of Commerce).

Die Incoterms sind grundsätzlich nur gültig, wenn sie ausdrücklich in einen Vertrag aufgenommen werden. Es handelt sich um keine gesetzlichen Regelungen, weshalb es den Vertragspartnern frei steht individuelle Anpassungen gegenüber den vorgeschlagenen Klauseln vorzunehmen. An diesem Punkt ist hinzuzufügen, dass die Incoterms einen klassischen Kaufvertrag nicht ersetzen können. Sie enthalten keine detaillierten Angaben zu bspw. Zahlungsbedingungen oder zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, ebenfalls keine Berücksichtigung finden die Produkthaftung, der Umgang mit Mängeln und die Rechtsfolgen bei Vertragsbruch. Die Parteien müssen also trotz der Einigung auf die Incoterms zusätzliche Vereinbarungen treffen. Durch die Festlegung bspw. des Lieferorts bzw. des Erfüllungsorts haben die Incoterms allerdings genau dann Einfluss, wenn Vereinbarungen im Kaufvertrag fehlen.

Die Incoterms werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Dennoch werden Verträge häufig auf Basis älterer Versionen abgeschlossen, weshalb auch eigentlich abgeschaffte Incoterms hier noch weiter gelistet werden. Die letzte uns bekannte Aktualisierung stammt aus 2010. (Nachtrag: Incoterms 2010 gelten noch bis zum 31.12.2019 und werden anschließend durch die neuere Version ersetzt. Die Incoterms 2020 wurden bereits am 10.09.2019 veröffentlicht und sind dann ab dem 01. Januar 2020 gültig!)

EXW = ex works
             (benannter Ort)

Der Kosten- und Gefahrenübergang erfolgt, sobald der Verkäufer die Sendung an seinem Werk zur Übernahme durch den Käufer bereitstellt. Vom Verkäufer sind die nötigen Dokumente zu erstellen, die Export-Zollabwicklung obliegt jedoch dem Käufer

 

Für alle Transportmodalitäten geeignet

   

FCA = free carrier

Der Verkäufer hat für die Übergabe der Sendung an den im Vertrag benannten Frachtführer zu übernehmen. Der Kosten- und Gefahrenübergang erfolgt, sobald die Sendung auf das Transportmittel des Frachtführers geladen wurde. Der Verkäufer sorgt für die Export-Zollabwicklung

 

Für alle Transportmodalitäten geeignet

   

FAS = free alongside ship
             (benannter Hafen)

Der Verkäufer liefert, sobald die Sendung am Ladeterminal steht, hier erfolgt auch der Gefahrenübergang

 

Nur für Seetransporte geeignet

   

FOB = free on board
             (benannter Hafen)

Der Verkäufer liefert, sobald die Sendung auf das Schiff im Ladehafen geladen wurde, hier erfolgt auch der Gefahrenübergang. Die Buchung bei der Reederei erfolgt im Allgemeinen durch den Käufer

 

Nur für Seetransporte geeignet

   

CFR = cost & freight
             (benannter Ort/Hafen)

Der Verkäufer arrangiert den gesamten Transport bis zur Ankunft der Sendung im Zielort, die Entladekosten gehen jedoch zu Lasten des Käufers, ebenso wie die Importverzollung. Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben, der Gefahrenübergang ist hier auch schon im Ladehafen

 

Nur für Seetransporte von der ICC empfohlen, wird in der Praxis aber für alle Modalitäten genutzt

   

CPT= carriage paid to
             (benannter Ort)

Analog zu CFR, allerdings für alle Transportmodalitäten geeignet

   
   

CIF = cost, insurance, freight
             (benannter Ort/Hafen)

Der Verkäufer arrangiert den gesamten Transport bis zur Ankunft der Sendung im Zielort, die Entladekosten gehen jedoch zu Lasten des Käufers, ebenso wie die Importverzollung. Eine Versicherung ist hier vorgeschrieben, dennoch ist der Gefahrenübergang (der unversicherten Risiken) schon im Ladehafen

 

Von der ICC nur für Seetransporte empfohlen, wird in der Praxis aber für alle Modalitäten genutzt

   

CIP= carriage & insurance paid to
             (benannter Ort)

Analog zu CIF, allerdings für alle Transportmodalitäten geeignet

   
   

DAT = delivered at terminal
             (benannter Hafen)

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken, bis die Sendung im Entladehafen am Terminal steht

 

Nur für Seetransporte geeignet.

   

DAP = delivered at place
             (benannter Ort)

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken, bis die Sendung am Zielort auf dem Zustellfahrzeug zur Entladung bereitgestellt wird. Import-Zollabwicklung erfolgt durch den Käufer

 

Für alle Modalitäten geeignet

   

DDU = delivered duty unpaid
             (benannter Ort)

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken, bis die Sendung am Zielort auf dem Zustellfahrzeug zur Entladung bereitgestellt wird. Die Import-Zollabwicklung muss durch den Käufer erfolgen (In den Incoterms 2010 durch die Terms DAT & DAP ersetzt, aber immer noch vertraglich abschließbar)

 

Für alle Modalitäten geeignet

   

DDP = delivered duty paid
             (benannter Ort)

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken, bis die Sendung am Zielort auf dem Zustellfahrzeug zur Entladung bereitgestellt wird. Auch die Import-Zollabwicklung wird durch den Verkäufer übernommen, der Käufer muss lediglich die nötigen Dokumente bereitstellen

 

Für alle Modalitäten geeignet

Incoterms - wer bezahlt was?

Incoterm

EXW

FCA

FAS

FOB

CFR

CPT

CIF

CIP

DAT

DAP

DDU

DDP

Verladung auf Transportmittel                        
Export-Zollanmeldung                        
Transport zum Exporthafen                        
Ladegebühren am Exporthafen                        
Transport zum Importhafen                        
Entladegebühren am Importhafen                        
Transport zum Zielort                        
Import-Verzollung                        
Versicherung                    
                         
Legende     Verkäufer   Käufer     Nicht vorgeschrieben  
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