Sachverständiger / Gutachter

Kostentransparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Dies bedeutet für unsere Mandanten, dass diesen nur Leistungen zu definierten Festpreisen berechnet werden. Zusätzliche Kosten fallen NICHT an!

Sachverständigenhonorar pro Stunde (Inhouse) 150,00 €
Sachverständigenhonorar pro Stunde (Vor Ort / exkl. Reisetätigkeit) 200,00 €
Tagespauschale (Normtag 8 Stunden / Inhouse) 1.300,00 €
Tagespauschale 8 Stunden (Normtag 8 Stunden / Vor Ort / exkl. Reisetätigkeit) 1.500,00 €
Reisezeit pro Stunde 100,00 €
Fahrkosten pro Kilometer 0,45 €
Schreibarbeiten pro Normseite (1500 Anschläge) 10,00 €
Fotos, Farbdrucke pro Stück 1,00 €

Sonstige Reisekosten, Übernachtungen und Dienstleistungen Dritter werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Nicht öffentlich-rechtliche Auftraggeber leisten in der Regel vor Aufnahme der Gutachtertätigkeit eine Akontozahlung in Höhe von 100 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages. Neue Mandanten können ein Erststundenkontingent von 3 Stunden beauftragen. Dieses Kontingent dient dazu, den mit einem Gutachten verbundenen Arbeitsaufwand einzuschätzen und dem Auftraggeber fernmündlich einen groben Überblick über die Sachlage zu gewähren. Nach unserer Ersteinschätzung kann darauf aufbauend eine weitere Beauftragung erfolgen oder gegebenenfalls unterbleiben.

Angebot freibleibend. Termine nach Vereinbarung. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Unser Angebot richtet sich ausschlieslich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Behörden.

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